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Umfassende Änderungen des Eichgesetztes ab dem 01.01.2015

Unser Lieferant WDV MOLLINE hat eine kurze Zusammenfassung des Eichgesetztes erstellt welche hier eingesehen werden kann.




12. Jun 2015                

forsa-Umfrage: Praxis testet Theorie

Bad-Trends: Was die Deutschen von Prognosen halten / Neue forsa-Studie / Daumen hoch und Daumen runter / „Automatisiertes“ Bad hat Perspektiven / Kaum Chancen für Bad als Familientreffpunkt
Über die Trefferquoten von Trendforschern entscheidet am Ende immer das von ihnen auserkorene Publikum. Mit Blick auf die oft mutigen Empfehlungen und Prognosen der Experten lautet deshalb die Kernfrage: Daumen hoch oder Daumen runter? Eine aktuelle forsa-Studie liefert für das häusliche Bad ebenso aufschlussreiche wie repräsentative Einsichten in die Ansichten der Bundesbürger, berichtet die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS).   Zunächst sollten die Interviewten sagen, was sie von der Möglichkeit halten, dass sich ein Badezimmer in (naher) Zukunft beim Betreten durch den Nutzer automatisch an dessen Bedürfnisse anpasst. Die schillernde Perspektive: Wenn die Tür aufgeht, sorgen moderne Technologien dafür, dass von der Beleuchtung über die Höhen von Waschtisch und Toilette bis zur gewünschten Wohlfühltemperatur und zum Lieblingsduft sofort alles „individualisiert“ wird. Der Erhebung zufolge könnte das für die Bevölkerung ab 18 Jahre mittelfristig durchaus ein Thema sein.  Schon jetzt gefällt das 16 % „sehr gut“ und weiteren 27 % „gut“. 19 % finden das „weniger gut“ und 37 % wollen sich damit derzeit „überhaupt nicht“ anfreunden. VDS-Geschäftsführer Jens J. Wischmann wertet die Momentaufnahme als „klares Indiz dafür, dass die realen Marktchancen für das ‚digitalisierte’ Badezimmer nicht schlecht stehen“. Die Industrie könne sich daher in ihrer intensiven Entwicklungsarbeit durch das Votum bestätigt fühlen.  Wie eine spezielle Analyse zeige, seien – gemessen an der Kategorie „sehr gut / gut“ – 18- bis 44-Jährige mit 47 % (insgesamt 43 %) und Haushalte mit vier Personen und mehr (49 %) für das Hightech-Bad von morgen besonders aufgeschlossen. Gleiches gelte tendenziell für Frauen (45 %), während es Männer nur auf eine „Gefällt mir“-Quote von 40 % bringen. Am Ende dieses Klassements rangiere im Übrigen die Altersgruppe „60plus“ mit 39 %.
Absage und Aussage
  Bei ihrer Vision, dass sich das Bad mit entsprechender Ausstattung als Treffpunkt für die komplette Familie etabliert, mussten die Trendforscher laut forsa indes eine herbe Schlappe einstecken. Ganze 16 % der Bürger können sich das anno 2015 „bestimmt“ oder „wahrscheinlich“ vorstellen. Analog dazu formiert sich eine große Ablehnungsfront. Während 17 % die Verwirklichung des „geselligen“ Bades für sich selbst als eher unwahrscheinlich bezeichnen, erteilt ihm eine satte Zweidrittelmehrheit der Deutschen (67 %) eine kategorische Absage. Ost-/West-Unterschiede machte die Erhebung dabei nicht aus, ergänzt die Dachorganisation der Sanitärwirtschaft.  Auf ein relativ positives Echo stoße die Idee mit 27 % Zustimmung bei 30- bis 44-Jährigen. Und: Mit steigender Personenzahl im Haushalt wachse die Akzeptanz der familiären Kommunikation im Bad. Für Wischmann ebenso wenig eine Überraschung wie das besonders stark ausgeprägte „Nein“ in der Gruppe „60 Jahre und älter“. Bei ihr sei für 79 % eine derartige Badzukunft völlig undenkbar. „Es wird spannend sein, zu beobachten, ob sich die Menschen für das ziemlich neue Thema in den kommenden Jahren mehr öffnen“, resümiert der VDS-Chef.
Lust und Laune
  Ob aktuelle technische Finessen oder individuelle Gestaltungsideen für altersunabhängigen Bad-Genuss: Anregungen und kompetente Beratung böten die ständigen Ausstellungen der Sanitärprofis. Besonders sei ein Besuch am 19. September 2015 zu empfehlen, warteten dann doch unter dem Motto „Lust auf Bad“ bundesweit vielfältige zusätzliche Aktivitäten auf das Publikum.   Eine Übersicht, wo genau sich Interessenten am 11. „Tag des Bades“ inspirieren lassen können, gebe es ab Ende Juni im Netz. Außerdem informiere www.tagdesbades.de u. a. über die neuen (Messe-)Trends und das an den September-Termin gekoppelte nationale Gewinnspiel. Dabei werden auch 10 Wellnessreisen an die Ostsee im Gesamtwert von 10.000 Euro verlost, melden die Veranstalter.   

Mit einem Bad, das sich dank moderner Technologien beim Betreten sofort den persönlichen Bedürfnissen des Nutzers anpasst, könnten sich die Deutschen in den nächsten Jahren durchaus anfreunden. Schon heute gefällt es laut einer aktuellen forsa-Studie 43 % von ihnen „sehr gut / gut“. Welche Trends in neuen Wohlfühlbädern bereits Realität sind, ist für die Verbraucher am bundesweiten „Tag des Bades“ am 19. September 2015 in den Ausstellungen der Sanitärprofis live zu erleben. Grafik: Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS)


Trendforscher stoßen mit ihrer Prognose, dass sich das Bad künftig (auch) zu einem Treffpunkt für die ganze Familie entwickelt, bei der Bevölkerung ab 18 Jahre derzeit auf wenig Gegenliebe. Nach einer aktuellen repräsentativen forsa-Untersuchung lehnen zwei Drittel diese Vision für sich selbst sogar kategorisch ab, konkretisiert die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) den Status quo.

Grafik: Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS)








Verharmlost die Verbraucherzentrale Keime im Trinkwasser?
Legionellen: Urteil verstärkt Risiko für Vermieter

3.000 Tote jährlich durch Legionellen – und die Verbraucherzentrale NRW hält es für „sehr unwahrscheinlich“, das Trinkwasser krankmachende Keime enthält… Vermieter und Immobilienverwaltungen sind gut beraten, die vorgeschriebenen Legionellenuntersuchungen gewissenhaft durchzuführen: Ein aktuelles Urteil des BGH erleichtert nämlich künftig eventuelle Schadenersatzforderungen der an Legiollenose Erkrankten!

3.000 Tote sind jährlich durch die von Legionellen verursachte Lungenentzündung Legiollenose zu beklagen und zehnmal so viele Erkrankungen allein in Deutschland, schätzt das Umweltbundesamt UBA. Zum Vergleich: im letzten Jahr gab es 3.368 Tote im Straßenverkehr zu beklagen. Laut Schätzungen der Gesundheitsbehörden sind in Deutschland rund 15 Prozent der Warmwasseranlagen in Mietshäusern und öffentlichen  Gebäuden so stark mit Legionellen befallen, dass technische Maßnahmen erforderlich sind. Für die Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern jedoch ist „es sehr unwahrscheinlich“, dass Trinkwasser Legionellen enthält, „denn die Qualität (des Leitungswassers) wird gut überwacht.“ (Quelle: https://www.vz-nrw.de/werbung-fuer-wasserfilter )

Damit stempeln die Verbraucherberatungen diese nach Einschätzung von Hygiene-Experten durchaus reale Gefährdung quasi als verkaufsfördernde Panikmache ab. Nach dieser Logik brauchte man sich auch keine Gedanken über Sicherheit im Straßenverkehr machen – es ist ja  „sehr unwahrscheinlich“, im Auto zu Tode zu kommen…

Gerade zum Thema Legionellen hat nun aber der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes ein vor allem für Vermieter interessantes und wichtiges Urteil gesprochen. (VIII ZR 161/14 vom 06. Mai 2015) In der Mitteilung des BGH Nr.79/2015 heißt es: „Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit Ansprüchen des Mieters gegen den Vermieter befasst, die darauf gestützt werden, dass der Mieter aufgrund von bakteriell verseuchtem Trinkwasser in der Mietwohnung erkrankt sei. Die Klägerin begehrt - als Alleinerbin ihres während des Rechtsstreits verstorbenen Vaters – Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 23.415,84 € nebst Zinsen. Der Vater der Klägerin war Mieter einer Wohnung der Beklagten. Er erkrankte im Jahr 2008 an einer durch Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündung. Das zuständige Bezirksamt stellte daraufhin in der Wohnung des Vaters der Klägerin und im Keller des Mietshauses eine starke Legionellen-Kontamination fest. Die Klägerin vertritt die Auffassung, die Beklagte habe ihre Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle des Trinkwassers verletzt, und führt die Erkrankung ihres Vaters hierauf zurück.“ Die juristischen Vorinstanzen vertraten die Auffassung, die angebliche Pflichtverletzung der Vermieterin ließe sich nicht einwandfrei als ursächlich für die Infektion feststellen. Dem widersprach nun der 8.Senat des BGH und ließ die Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Berlin vom 12. Mai 2014 zu (18 S 327/13). Begründet wurde das so: „Gleichwohl konnte das Urteil des Landgerichts keinen Bestand haben, weil seine Annahme, die Legionellenerkrankung lasse sich nicht mit der erforderlichen Gewissheit auf das kontaminierte Trinkwasser zurückführen, auf einer lückenhaften Beweiswürdigung und darauf beruht, dass es rechtsfehlerhaft einen zu hohen Maßstab an die erforderliche richterliche Gewissheit angelegt hat.“

In einfacheren Worten: Der direkt ursächliche Zusammenhang zwischen nachgewiesenen Legionellen im Trinkwasser eines Hauses und der Infektion eines Bewohners muss nicht hundertprozentig nachgewiesen werden. Vermieter sind also gut beraten, die vorgeschriebenen Legionellenuntersuchungen gewissenhaft durchzuführen. Der SHK-Fachhandwerker kann sich hier profilieren, indem er Wohnungsunternehmen auf potentielle Risiken im Bestand hinweist und ein Sanierungskonzept erarbeitet. Durch eine entsprechende Zertifizierung kann er sich auch als Trinkwasserprobenehmer seinen Kunden empfehlen.